Donnerstag, 3. Juni 2010

Begründung des BGH zur Haftung des privaten Betreibers eines W-LANs

Die Entscheidung des BGH vom 12.05.2010 war nicht so überraschend. Mit Spannung warteten viele auf die Begründung, welche jedoch insbesondere zum Thema der Deckelung der Rechtsanwaltskosten nichts neues enthält. Nun gibt es wieder eine BGH Entscheidung die zum Thema Abmahnung und Urheberrechtsverletzung von beiden Seiten zitiert werden wird.