Dienstag, 10. August 2010

Markenrechtsverletzung durch Suchbegriff bei Google

Leitsatz der BGH-Entscheidung vom 04.02.2010

POWER BALL

Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.

(vgl. BGH Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 51/08)