Dienstag, 25. Oktober 2011

Keine GEZ-Gebühr für internetfähigen PC

Das BVerwG hat entschieden, dass in vielen Fällen keine Gebühr für den betrieblichen PC anfällt. Hat ein Freiberufler seinen Arbeitsplatz in der Wohnung und nutzt er betrieblich einen internetfähigen PC, so handelt es sich dabei um ein privilegiertes Zweitgerät, für das keine Gebühr zu zahlen ist. Voraussetzung: Der Selbstständige zahlt bereits die GEZ-Gebühr für ein herkömmliches Fernseh- oder Rundfunkgerät, das sich in der Wohnung befindet (BVerwG, Urteil vom 17.8.2011, Az. 6 C 15.10).