Freitag, 20. September 2013

Fallstricke in der Wahlkabine

Bei der letzten Bundestagswahl konnten immerhin 760.000 Stimmen den Parteien nicht eindeutig zugeteilt werden! Auch wenn die Theorie einfach klingt, die Praxis ist offenbar kompliziert. Das Bundeswahlgesetz bestimmt, wann ein Stimmzettel ungültig ist: • Wenn mehr als ein Kreuz pro Spalte gesetzt ist. • Wenn nichts markiert wurde oder nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, wo markiert wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Wähler ein bereits gesetztes Kreuz durchstreicht und an anderer Stelle ein weiteres setzt. • Auch Bemerkungen wie „diese Partei habe ich noch nie gewählt“ haben auf Stimmzetteln nichts zu suchen. • Kann nur eine der beiden Stimmen nicht eindeutig zugewiesen werden, gilt zumindest die korrekt gesetzte als gültig. Wer einen Haken anstelle eines Kreuzes setzt, stellt es noch richtig an. Fragezeichen kommen als Alternative hingegen nicht in Frage. Darüber hinaus können sich Wähler im Wahllokal auch durch Schleichwerbung um ihre Stimme bringen: In der Wahlkabine darf nicht lautstark telefoniert werden – „schon gar nicht, wenn jemand dabei erwähnt, wen er wählt“. Das sei Wählerbeeinflussung und deshalb im Wahllokal nicht gestattet. Gleiches gilt für Kleidung, auf der für ein Lager geworben wird. Wenn jemand mit einem T-Shirt Werbung für eine Partei macht, darf er damit nicht ins Wahllokal. Gemeinsam in der Wahlkabine Mehr Kulanz können Wähler hingegen erwarten, wenn Sie mit ihren Kindern unterwegs sind. Gegen Kleinkinder in der Wahlkabine spräche nichts, “aber einen 13-Jährigen kann man auch mal davor stehen lassen“, rät Pötzsch, Bundeswahlleiter. Auch Behinderte müssen nicht fürchten, ohne Unterstützung wählen zu müssen. Selbst Tiere sind erlaubt: weil die im Gegensatz zu Menschen keine Stimmung für Parteien machen können. Tipp Sollte auf dem Stimmzettel doch mal ein Kreuz verrutschen, holen Sie sich lieber einen neuen beim Wahlvorstand und geben den alten ab. Der irrtümlich ausgefüllte Zettel wird zerrissen. So laufen Sie nicht Gefahr, dass ihre Stimme am Ende des Wahltages für ungültig erklärt wird. Viel Erfolg bei der richtigen Stimmabgabe! (vgl. und teilweise zitiert: "Deutsche AnwaltAuskunft":http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/tipps-des-monats/tipps-4713)

Dienstag, 3. September 2013

Das NEUE Anti - Abmahngesetz ?

Die Bundesregierung hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten ist noch 2013 zu rechnen. Die Neuerungen des Gesetzes im Überblick: Der Streitwert bei erstmaliger Abmahnung beträgt 1000 Euro. Die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten betragen damit ca. 155,30 Euro für die erste Abmahnung. Die Anspruchsforderungen müssen detailliert dargelegt werden. Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes gegenüber Verbrauchern. In Einzelfällen kann die 1000 Euro Streitwert-Regelung außer Kraft gesetzt werden.