Dienstag, 3. September 2013

Das NEUE Anti - Abmahngesetz ?

Die Bundesregierung hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten ist noch 2013 zu rechnen. Die Neuerungen des Gesetzes im Überblick: Der Streitwert bei erstmaliger Abmahnung beträgt 1000 Euro. Die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten betragen damit ca. 155,30 Euro für die erste Abmahnung. Die Anspruchsforderungen müssen detailliert dargelegt werden. Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes gegenüber Verbrauchern. In Einzelfällen kann die 1000 Euro Streitwert-Regelung außer Kraft gesetzt werden.