Donnerstag, 3. Dezember 2009

Kosten für eine unberechtigte Abmahnung

Der Kläger begehrt Erstattung der durch die Rechtsverteidigung gegen eine aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung der Beklagten entstandenen Rechtsanwaltskosten. Ob die Abmahnung der Beklagten vom 19.09.2007 wegen Verstoßes gegen die Verpackungsverordnung tatsächlich unberechtigt war, ist zwischen den Parteien streitig, kann jedoch vorliegend dahin stehen. Denn ein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung des Klägers gegen eine gegen ihn gerichtete unberechtigte Abmahnung seitens des Beklagten ist nach Auffassung der Kammer aus keinem in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkt gegeben.

vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2009, Az. 17 O 118/09