Donnerstag, 22. Oktober 2009

Abmahnung jetzt auch für Einträge bei google BASE

In einem Verfahren vor dem BGH stritten Media Markt und Pro Markt um die Nennung von Versandkosten in Preissuchmaschinen. Die Beklagte bewarb Waren ihres Sortiments unter der Preissuchmaschine www.froogle.de, ohne die Versandkosten anzugeben. Die Klägerin hielt dies für irreführend und sieht darin auch einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Zu Recht, wie der BGH nun entschied. (vgl. Urteil vom 16.7.2009, Az. I ZR 140/07)

Aufgrund dieses Urteils stehen jetzt die ersten Abmahnungen wegen Nichtangabe der Versandkosten bei Google Base ins Haus.

FAZIT: Vorsicht bei neuen Werbeprodukten im Internet. Lieber mehr Angaben, als zu wenig!