Internetrecht und IT-Recht. Interessantes Recht rund um das Internet.
Dienstag, 13. Oktober 2009
Objektiv falsche Werbeaussage
Die Werbung mit einer als Blickfang herausgestellten objektiv falschen Aussage ("Ein Leben lang gratis telefonieren"), ist irreführend im Sinne der §§ 3, 5 UWG, auch wenn sie durch einen Zusatz in einer Fußnote richtig gestellt wird.