Dienstag, 13. Oktober 2009

Objektiv falsche Werbeaussage

Die Werbung mit einer als Blickfang herausgestellten objektiv falschen Aussage ("Ein Leben lang gratis telefonieren"), ist irreführend im Sinne der §§ 3, 5 UWG, auch wenn sie durch einen Zusatz in einer Fußnote richtig gestellt wird.